Neue Förderung von E-Autos und Plug-in-Hybrid
Befreiung von der Kfz-Steuer
Elektroautos sind ab dem Tag der Erstzulassung bis zu zehn Jahre von der
Kfz-Steuer befreit. Das reduziert die laufenden Kosten erheblich und verschafft
einen wichtigen Steuervorteil gegenüber einem Pkw mit Verbrenner.
Steuerliche Vorteile für Firmenwagen
0,25- und 0,5-Prozent-Regelung für E-Autos und Hybride: Für Dienstwagen mit
privater Nutzung gilt normalerweise die 1%-Regelung: Jeden Monat wird 1% des
Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Für Elektroautos und
Plug-in-Hybride bieten sich jedoch Steuervorteile durch deutlich günstigere
Sätze:
Elektro-Firmenwagen bis 100.000 €: Seit dem 1. Juli
2025 profitieren E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu
100.000 € von der besonders günstigen 0,25%-Regelung (zuvor lag die
Grenze bei 70.000 €).
Elektro-Firmenwagen über 100.000 €: Für höherpreisige Modelle oberhalb
dieser Grenze greift ein reduzierter Steuersatz von 0,5% des
Bruttolistenpreises.
Plug-in-Hybride als Dienstwagen: Auch Fahrzeuge mit Plug-in-Hybridantrieb
können monatlich mit 0,5% des Bruttolistenpreises versteuert werden.
Voraussetzung ist ein maximaler CO₂-Ausstoß von 50 g/km oder eine
bestimmte elektrische Mindestreichweite: 80 Kilometer bei Anschaffung ab 2025.
Spezielle Steuer-Abschreibung für Elektrofahrzeuge seit Juli 2025
Die Bundesregierung hat eine neue Steuerabschreibung für reine
Elektrofahrzeuge beschlossen. Diese gilt befristet für Anschaffungen zwischen
dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Die Regelung:
75% der Anschaffungskosten können sofort im Jahr der Anschaffung steuerlich
geltend gemacht werden.
Der Rest wird degressiv verteilt: 10% im 2. Jahr, 5% im 3. und 4. Jahr, 3% im
5. Jahr und 2% im 6. Jahr.
Einschränkung beim Leasing von Elektrofahrzeugen: Die Sonderabschreibung greift
nur für Fahrzeuge im Eigentum (Kauf, Finanzierung, Mietkauf). Beim Leasing
profitiert ausschließlich der Leasinggeber von der Abschreibung. Für
Unternehmen, die mit ihrem Fuhrpark flexibel bleiben möchten, kann das
E-Auto-Leasing dennoch eine attraktive Alternative sein.
Neue staatliche Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride für 2026
Die neu für 2026 angekündigte E-Mobilitätsförderung
der Regierung macht den Umstieg auf ein neues Elektro- oder
Plug-in-Hybridfahrzeug voraussichtlich noch attraktiver.
Hier die wichtigsten Punkte zur staatlichen Förderung
laut Koalitionsbeschluss zusammengefasst:
Wer kann profitieren?
Privatpersonen: Die Förderung richtet sich
exklusiv an private Haushalte.
Einkommensbasiert: Das zu versteuerndes
Haushaltseinkommen darf bis zu 80.000 € pro Jahr betragen.
Familienbonus: Die Einkommensgrenze erhöht sich bis zu
zwei Kindern je Kind um 5.000 €.
Die mögliche Förderung im Detail:
Basisprämie: Unterstützung in Höhe von 3.000 €.
Kinderzuschlag: Für jedes Kind gibt es zusätzlich
500 €, maximal 1.000 € zusätzlich.
Niedrigere Einkommen: Bei einem Nettoeinkommen unter
3.000 € monatlich, ist eine weitere Förderung von 1.000 € möglich.
Flexibel: Die Förderung gilt sowohl beim Kauf als
auch beim Leasing des Fahrzeugs.
Hinweis: Eine genaue Mindesthaltedauer
für die Fahrzeuge wird noch definiert.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Kategorie: PKW der EU-Fahrzeugklasse M1.
Antriebsart: rein batterieelektrische Fahrzeuge
(BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV).
Fahrzeugalter: Es muss sich um ein Neufahrzeug
handeln, das erstmalig in Deutschland zugelassen wird.
Der Zeitplan der Bundesregierung:
Finalisierung: Die Details des Programms werden
bis Jahresende voraussichtlich ausgearbeitet.
Start: Der Förderbeginn ist für 2026 vorgesehen,
vorbehaltlich der notwendigen EU-Beihilfegenehmigung. Umfang und Verfügbarkeit der
möglichen Förderung richten sich nach den jeweils aktuellen Richtlinien. Ein
Anspruch auf Förderung besteht nur bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen, die
im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgestellt werden.
Die Steuervorteile für Elektroautos im Überblick